
Unsere IC Gesetze


I. VERFASSUNG UND GRUNDRECHTE
Artikel 1 – Grundprinzipien
Der Staat Amerika ist souverän und besteht aus folgenden Bundesstaaten
New Hanover
Ambarino
Lemoyne
West Elizabeth
New Austin
Die Staatsgewalt wird durch rechtmäßig eingesetzte Behörden ausgeübt. Die Behörden sind
Sheriff's Office
Marshals Office
Senators Office
Regierung des Staates Amerika
Ziel allen staatlichen Handelns ist die Wahrung von Recht, Freiheit, Eigentum, öffentlicher Sicherheit und Ordnung.
Artikel 2 - Grundrechte
Die Würde und Freiheit des Bürgers sind unantastbar.
Jeder Bürger hat das Recht auf freie Religionsausübung und Meinungsfreiheit.
Das Recht auf Verteidigung von Leib, Leben und Eigentum – im Notfall mit Waffengewalt – wird garantiert.
Der Staat schützt alle Bürger gleichermaßen, ungeachtet ihrer Herkunft.
Das Recht auf Eigentum, die freie Berufswahl sowie das Wahlrecht sind verbriefte Rechte des Bürgers.
Artikel 3 - Rechtsbindung
Gesetzgebung, Vollzug und Rechtsprechung sind an Recht und Gesetz gebunden.
Willkürliche Maßnahmen sind unzulässig.
Durchsuchungen von Personen, Kutschen und Satteltaschen sind bei einem begründeten Tatverdacht gegenüber einer oder mehrerer Personen zulässig.
Durchsuchungen von Häusern und Lagern bedürfen der Genehmigung der Regierung und dem Beisein des amtierenden Marshal.
Kannibalismus ist im gesamten Staatsgebiet verboten und wird bestraft.
Artikel 4 - Rechtsvorrang
Bundesrecht steht über Landes- und Stadtrecht.
Kommunale Gesetze, Verordnungen und Vorschriften dürfen das Bundesrecht nicht aufweichen, einschränken oder diesem widersprechen.
Artikel 5 - Kommunale Selbstverwaltung
Städte dürfen eigene Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften erlassen.
Die Einführung obliegt dem jeweiligen Sheriff.
Zusätzlich erlassene Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften sind öffentlich auszuhängen.
Die Kommunale Selbstverwaltung findet ihre Grenzen in Artikel 4 Abs.2.
In Ausnahmesituationen können zusätzliche Gesetze,Verordnungen und Vorschriften,auch abweichend von Artikel 4, in Kraft treten. Diese sind so lange rechtswirksam, bis sie durch den zuständigen Sheriff, das US Marshal Office oder die Regierung aufgehoben werden. Nach höchstens 48 Stunden sind diese öffentlich auszuhängen.
Artikel 6 – Anpassung der Gesetze
Die Regierung hat das Recht, dieses Gesetzbuch jederzeit den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anzupassen.
II. ALLGEMEINE STRAFBESTIMMUNGEN
§ 1 Strafgewalt und Urteilsfindung
Mangels eines ständigen Gerichtshofes obliegt die Ausübung der richterlichen Gewalt den bevollmächtigten Gesetzeshütern (z.B. Sheriffs, Marshals) oder Vertretern der Regierung.
Sollte ein Gerichtshof einberufen werden, so gehen alle richterlichen Befugnisse auf diesen über. In diesem Falle müssen weitere Gesetze geschaffen werden.
§ 2 Art und Umfang der Strafen
Straftaten werden mit Haftstrafe und/oder Geldstrafe geahndet. Staatsorgane können ersatzweise auch Strafarbeit anordnen. Jede zuwiderhandlung gegen dieses Gesetzbuch kann mit folgenden Sanktionen geahndet werden:
Geldstrafe: Ein an den Staat zu entrichtender Betrag. (maximal 500$)
Haftstrafe: Ein zeitlich begrenzter Freiheitsentzug in einer staatlichen Arrestzelle.
(maximal 60 HE)Strafarbeit: Bei Unfähigkeit zur Zahlung der Geldstrafe oder als zusätzliche Buße kann der Verurteilte zur Arbeit für das Gemeinwohl verpflichtet werden.
Todesstrafe: Diese ist grundsätzlich für Hoch- und Landesverrat sowie in besonderen Fällen schwerster Verbrechen gegen das Leben vorgesehen. Dauerhaftes begehen von Straftat kann, mit entsprechender Beweislast, ebenfalls zur Todestrafe führen. Die Todesstrafe bedarf der Genehmigung der höchsten Verantwortlichen Instanz des Staates.
Bei der Strafzumessung ist zu berücksichtigen sind:
Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Tat folgen
Vorstrafen
Einsatz von Waffen
Gefährdung Dritter
§ 3 Versuch und Mittäterschaft
Bereits der Versuch einer Straftat zieht die gleiche Strafe nach sich wie die vollendete Tat.
Wer zu einer Tat anstiftet oder Beihilfe leistet (Mittäterschaft), wird wie der Haupttäter bestraft.
Die Planung einer Straftat wird wie die Ausführung geahndet.
III. BETÄUBUNGSMITTEL UND GENUSSMITTEL
§ 4 Illegale Substanzen (Betäubungsmittel)
Der Besitz, der Handel sowie die Herstellung von Rauschmitteln sind im gesamten Staatsgebiet untersagt. Als illegale Substanzen im Sinne dieses Gesetzes gelten insbesondere:
Opium und Opium varianten (einschließlich Mohnkapseln, Geschredderte Mohnkapsel, Opiumpaste ).
Pflanzliche Rauschmittel (insbesondere Mohnkapseln, Mary Jane (aka. Cannabis) sowie deren zerkleinerte Formen oder Mischungen).
§ 5 Herstellung und Vertrieb von Alkohol
Die Herstellung von Maische sowie die Destillation und der Verkauf von alkoholischen Erzeugnissen ist ausschließlich staatlich lizenzierten Brauereien und Institutionen gestattet.
Jede private Produktion oder der Handel ohne gültige Konzession ist verboten und wird bestraft. Die Erzeugnisse sowie die Produktionsmittel sind einzuziehen und zu vernichten. (hierzu zählen Maischen in jeglicher Form und deren Schwarzgebrannter Alkohol)
Der Besitz von Destillen ohne gültige Lizenz ist verboten und wird bestraf
(Destillen werden beschlagnahmt oder zerstört)
IV. WAFFEN UND MILITÄRISCHES GERÄT
§ 6 Beschränkung
Der Besitz und das Führen von Kriegswaffen ist Privatpersonen untersagt. Zu diesen zählen:
Carcano-Gewehr, Gatling Gun Kutsche, gepanzerte Kutschen
Der Besitz, die Herstellung, der Verkauf und die Weitergabe von Spreng- und Explosivstoffen jeglicher Art, insbesondere Dynamit, ohne Lizenz ist verboten. Ausgenommen davon ist die staatlich zugelassene Munition.
Die Herstellung von Waffen und Munition ist ausschließlich in staatlich errichteten Waffengeschäften durch lizenzierte Büchsenmacher erlaubt.
Anderweitige Herstellung von Waffen, Munition, Sprengstoffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist verboten. Gegenstände, die eindeutig als Werkzeuge dienen, sind davon ausgenommen.
Ausnahmen regelt das US Marshal Office.
§ 7 Verbotene Transportmittel
Der Besitz sowie die Führung und Nutzung von Gefangenenkutschen oder Panzerkutschen durch nicht autorisierte Personen ist ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit. Der Handel mit diesen Fahrzeugen an Unbefugte ist untersagt.
V. SCHUTZ DER NATUR UND RESSOURCEN
§ 8 Jagd und Tierschutz
Die Jagd dient der Selbstversorgung. Gewerbsmäßige Überjagung ohne Genehmigung ist untersagt.
Jagd-Vergaberecht: Der zuständige staatlich lizenzierte Jäger kann für das jeweilige Jagdrevier gesonderte Regelungen erlassen, ausgenommen § 8 Abs.3 und 4. Diese Regelungen müssen zeitlich begrenzt und öffentlich ausgehängt sein.
Artenschutz: Das Töten von Bisons und Wildpferden ist streng verboten. Fleisch und Felle dieser Tiere gelten als illegale Ware.
(Ausnahme hiervon sind gezüchtete Bisons auf Ranches)Wilderei: das Jagen während Verbotszeiten außerhalb zugelassener Gebiete oder auf fremden Land.
Sonderrechte der Natives: Den Ureinwohnern bleibt es vorbehalten, Wildpferde in angemessenem Maße einzufangen, zu zähmen und zu veräußern.
§ 9 Nutzvieh
Die vorsätzliche Tötung, Misshandlung oder Entwendung (Viehdiebstahl) von Nutztieren Dritter wird als schwerer Eingriff in die Existenzgrundlage des Eigentümers bestraft.
VI. VERGEHEN GEGEN DAS LEBEN UND DIE KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT
§ 10 Körperverletzung
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, begeht eine Körperverletzung.
Die Tat wird nach Schweregraden unterschieden:
Leichte Körperverletzung: Blessuren ohne dauerhafte Beeinträchtigung.
Gefährliche Körperverletzung: Verletzungen mit vorübergehender Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder Gesundheit.
Schwere Körperverletzung: Verletzungen, die zu Bewusstlosigkeit, dauerhaften Schäden oder Entstellungen führen.
Jede Körperverletzung zieht nach Ermessen des Amtsträgers eine Geldstrafe, Haft oder Strafarbeit nach sich.
§ 11 Tötungsdelikte
Mord: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Totschlag: Die Tötung eines Menschen ohne Mörder zu sein.
Rechtfertigung: Eine Tötung ist straffrei, wenn sie nachweislich zur Notwehr erfolgt.
Auf Mord steht die Todesstrafe; auf Totschlag eine Haftstrafe.
§ 12 Freiheitsberaubung und Entführung
Wer eine Person widerrechtlich festhält, einsperrt oder unter Anwendung von Zwang an einen anderen Ort verbringt, macht sich der Freiheitsberaubung oder Entführung schuldig.
VII. VERGEHEN GEGEN DAS EIGENTUM UND DAS VERMÖGEN
§ 13 Diebstahl und Raub
Diebstahl: Die unrechtmäßige Wegnahme fremden Eigentums in Bereicherungsabsicht.
Taschendiebstahl: Heimlicher Diebstahl unmittelbar am Körper des Opfers.
Raub: Die Entwendung von Gut unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Personen.
Schwerer Raub: Ein Raub, der gegen staatliche Einrichtungen (z.B. Banken, Post) oder Transportmittel (Züge, Postkutschen) verübt wird.
Hehlerei: Der Ankauf oder Besitz von Gut, von dem bekannt ist oder vermutet werden muss, dass es aus einer Straftat stammt.
Viehdiebstahl: Unrechtmäßige Aneignung von Nutztieren.
§ 14 Betrug und Erpressung
Betrug: Wer in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen durch Vorspiegelung falscher Tatsachen beschädigt, begeht Betrug. Dies gilt für Privatpersonen und Gewerbe gleichermaßen.
Erpressung: Wer einen Menschen rechtswidrig durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird bestraft.
§ 15 Sachbeschädigung und Brandstiftung
Sachbeschädigung: Die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums.
Brandstiftung: Das vorsätzliche oder fahrlässige Legen von Feuer an Gebäuden, Fahrzeugen oder Ländereien. Aufgrund der Gemeingefährlichkeit wird Brandstiftung besonders schwer geahndet.
VIII. WIDERSTAND GEGEN DIE STAATSGEWALT UND AMTSDELIKTE
§ 16 Widerstand und Missachtung
Den Anweisungen der Exekutive (z.B. Sheriffs, Marshals), der Justiz und der Regierung ist unverzüglich Folge zu leisten.
Jede Form des Widerstands, der Behinderung staatlicher Maßnahmen oder der Flucht vor der Festnahme zieht Haft, Geldstrafe oder Strafarbeit nach sich.
§ 17 Amtsanmaßung und Bestechung
Wer unbefugt ein öffentliches Amt ausübt oder vorgibt, ein Vertreter des Staates, der Justiz oder der Medizin zu sein, begeht Amtsanmaßung.
Die Bestechung oder der Versuch der Bestechung von Amtsträgern sowie die Annahme von Vorteilen durch Amtsträger (Korruption) werden streng geahndet.
§ 19 Gefangenenbefreiung
Gewaltsame oder unerlaubte Befreiung einer in Gewahrsam befindlichen Person.
§ 20 Schutz der Rechtspflege
Wer Zeugen bedroht, Beweismittel vernichtet oder manipuliert oder vor einer staatlichen Behörde wissentlich die Unwahrheit sagt (Falschaussage), wird mit Arrest oder Strafarbeit belegt.
IX. HEIMRECHT UND PRIVATBESITZ
§ 21 Stand your Ground
Privatbesitz umfasst rechtmäßig erworbene Grundstücke und Gebäude.
Dem Eigentümer steht das Recht zu, unbefugte Personen seines Grundes zu verweisen. Bei Zuwiderhandlung darf der Eigentümer sein Recht mit angemessener Gewalt, im Äußersten auch mit Waffengewalt durchsetzen.
Dieses Recht schützt nicht vor strafrechtlich relevanten Vorkommnissen auf Privatbesitz im Sinne dieses Gesetzes.
Amtsträger im Dienst sind von diesem Verweisungsrecht ausgenommen, sofern sie zur Ausübung ihrer Pflicht (z.B. Ermittlung, Festnahme) handeln.
§ 22 Hausfriedensbruch
Das unbefugte Betreten oder Verweilen auf fremdem Grundbesitz gegen den Willen des Eigentümers ist als Hausfriedensbruch strafbar.
X. ÖFFENTLICHE ORDNUNG IN DEN STÄDTEN
§ 23 Sicherheit und Anstand
Vermummungsverbot: Das Verbergen des Gesichts (Maskierung) innerhalb von Stadtgrenzen ist untersagt. Medizinische Ausnahmen bedürfen der behördlichen Genehmigung.
Waffenführung: Das offene Führen von Langwaffen in Geschäften, Arztpraxen und Behörden ist untersagt. Lokale Stadtgesetze können weitere Einschränkungen vorsehen.
Geschwindigkeit: In Städten ist eine angemessene Geschwindigkeit (maximal Trab) einzuhalten. Rennen zu Fuß ist zu unterlassen.
Öffentliches Ärgernis: Unsittliches Verhalten, Ruhestörung sowie die Schändung von Gräbern oder Leichen sind strafbar.
Kopfgeldjagd: Kopfgelder dürfen ausschließlich mit Genehmigung des zuständigen Sheriffs der jeweiligen Stadt durchgeführt werden. Ausnahme: Ist in der jeweiligen Stadt kein Sheriff eingesetzt, kann diese Genehmigung über das US Marshal Office beantragt werden.
Glücksspiel ist nur in lizenzierten Gewerben gestattet. Ausnahmen kann der jeweils zuständige Sheriff erteilen. Ist in der jeweiligen Stadt kein Sheriff eingesetzt, kann diese Genehmigung über das US Marshal Office beantragt werden.
§ 24 Verkehr und Tiere
Wege, Straßen und Bahnschienen sind von Blockaden freizuhalten.
Nutz- und Reittiere sind innerhalb der Städte unter Aufsicht zu halten oder sicher anzubinden.Das unbefugte Betreten oder Verweilen auf fremdem Grundbesitz gegen den Willen des Eigentümers ist als Hausfriedensbruch strafbar.
XI. HOCHVERRAT UND LANDESVERRAT
§ 25 Verbrechen gegen den Staat
Landesverrat: Die Weitergabe von Staatsgeheimnissen oder Spionage zugunsten feindlicher Mächte.
Hochverrat: Der Versuch, die verfassungsmäßige Ordnung des Staates gewaltsam zu stürzen oder die Integrität des Landes zu gefährden.
Strafmaß: Auf Hoch- und Landesverrat steht ausnahmslos die Todesstrafe durch Erhängen.




















Letze Änderung: 06.03.2026
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